Der sächsische AfD-Landesverband ist mit seinem Eilantrag gescheitert: Laut Verwaltungsgericht ist die Einstufung als gesichert rechtsextrem rechtens.
Die AfD in Sachsen darf einem Gerichtsurteil zufolge weiterhin als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Eilantrag des sächsischen AfD-Landesverbandes gegen diese Einstufung durch den Landesverfassungsschutz ab. Es lägen “hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte” dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, begründete das Gericht seine Entscheidung.
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Ich lerne: Die nachgewiesenen Nazis bei Wahlen antreten lassen, damit sie das Land übernehmen können um dann in Folge das Leben für nicht-heterosexuelle, nicht-“Arier”, nicht-Männer, nicht-Gesunde, … zur Hölle zu machen, das geht ok.
Und hinterher will wieder niemand schuld gewesen sein.
Da waren dann wieder alle in Urlaub.