Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann stattgegeben und die abschließende Beratung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Woche im Bundestag untersagt. Heilmann hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit dafür bleibe.
In der Theorie, wo die Abgeordneten frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet über Gesetzesvorlagen beraten und schlussendlich abstimmen, ist das ein völlig richtiges Urteil.
In der Praxis, wo Gesetze im Koalitionsausschuss beraten werden und die Abgeordneten hinterher nach Parteidisziplin abstimmen und das Abstimmungsverhalten der Opposition irrelevant ist, weil sie von der Koalition eh überstimmt werden, sieht es doch sehr nach Verzögerungstaktik aus.
Achso, wenn das so ist sollte man vielleicht die Theorie an die Praxis annähern und das Abstimmen über neue Gesetze im Bundestag einfach ganz weglassen.
Nicht ganz weglassen, aber ja, in der Praxis könnte man Gesetzesvorlagen der Regierung als angenommen betrachten, falls nicht mehr Abgeordnete aus der Regierungskoalition Einspruch einlegen, als die Regierungskoalition Sitze über der absoluten Mehrheit hat. Das würde vermeiden, dass Oppositionsparteien (wie die AfD es am Anfang praktiziert hat) Obstruktion betreiben können, indem sie zu Abstimmungen vollzählig im Plenum anwesend sind.
Sorry, wenn ich da ein wenig zynisch bin, aber in meinen Augen ist der parlamentarische Prozess in Deutschland vor allem ein großes Theater, was dann mit so Phrasen wie “Arbeitsparlament” oder “Sternstunden des Parlamentarismus” (wenn das Parlament ausnahmsweise tatsächlich funktioniert, was hauptsächlich bei medizinethischen Fragen wie Abtreibung oder Sterbehilfe der Fall ist) beschönigt wird.