• vanZuider@feddit.de
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    1 year ago

    Daran können untere Instanzen nicht einfach vorbeientscheiden.

    Natürlich können sie das. Wird dann halt spätestens in Karlsruhe wieder kassiert, aber für den Angeklagten ist der Schaden schon angerichtet. Und bis ein Richter wirklich eine ernsthafte Strafe wegen Rechtsbeugung zu befürchten hat, muss viel geschehen.

    • Oliver@lemmy.ca
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      1 year ago

      Natürlich können sie das.

      Hier läuft ja echt ne Menge schief - aber von systematischer Rechtsbeugung sind wir dann doch noch weit genug entfernt, als dass der Punkt zieht.

      • vanZuider@feddit.de
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        1 year ago

        systematischer Rechtsbeugung

        Habe ich auch nicht behauptet. Das Risiko gelegentlicher Rechtsbeugung reicht aber schon für einen chilling effect.