ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein, weil der Rundfunkbeitrag nicht wie vorgesehen zum 1. Januar steigt. Die zuständigen Bundesländer hatten die Entscheidung auf Dezember vertagt.

Die ARD und das ZDF haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags eingelegt. Damit reagieren die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die Nichtumsetzung der Empfehlung der zuständigen Finanzierungskommission.

Konkret hatte die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 eine Erhöhung um 58 Cent auf dann 18,94 Euro im Monat empfohlen - und zwar ab dem 1. Januar 2025.

Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren. Das heißt: Die KEF-Empfehlung ist für die Politik bindend - die zuständigen Bundesländer können nur in sehr engen, vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grenzen davon abweichen. Eine solche Entscheidung muss außerdem einstimmig erfolgen.

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    24 hours ago

    Der Öffentlich-Rechtliche Dualismus:

    Wenn die Beiträge erhöht werden sollen, wird die Nachrichtenberichterstattung vorgeschoben.

    Wenn die Beiträge ausgegeben werden, dann wird das Rentnerfernsehen weiter ausgebaut.

    Einfach den ganzen Unterhaltungskram einstampfen und die Beiträge entsprechend reduzieren. Die Artedokus zu erhalten biete ich als Verhandlungsmasse in der Grauzone, damit unsere Bildungsbürger an Bord sind.