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    4 days ago

    Naja, die gängige Rechtslage sieht soweit ich das verstehe vor, dass der Betrogene (hier: die Kunden ungültiger Tickets) den Schaden vom Betrüger (dem Verkäufer) einfordert. Ob das bei 60€ den Aufwand wert ist? Nö, natürlich nicht. Den Schaden darf der Betrogene schlucken.

    Du hast natürlich Recht: das sollte nicht auf den einzelnen abgewälzt werden. Die Bußgelder sollten stattdessen an den Betrüger gerichtet werden, und die Betrogenen aufgeklärt.