Während des G20-Gipfels in Hamburg werden Protestierende von Polizist:innen verletzt. Eine Geschädigte erhält Schmerzensgeld, bei den Ermittlungen tauchen Polizeichats auf. Dort prahlt ein Polizist mit Gewalttaten. Ein Auszug aus „Recht gegen rechts – Report 2025“.

Minh Schredle ist seit 2016 Redakteur bei der Kon­text:Wochenzeitung und unterrichtet Journalismus an der Stutt­garter Akademie für Kommunikation. Dieser Beitrag wurde zuerst in „Recht gegen rechts – Report 2025“ veröffentlicht, der am 26. März im S. Fischer Verlag erschienen ist. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlages und der Herausgeber*innen. Alle Rechte vorbehalten.

Zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen aus dem Jahr 2024 und ein seit sieben Jahren verschlepptes Ermittlungsverfahren gegen einen gewalttätigen Polizeibeamten aus Süddeutschland werfen ein Schlaglicht auf den Unwillen der Hamburger Justiz, die zahlreichen Vorfälle von Polizeigewalt im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20 -Gipfel im Juli 2017 in Hamburg strafrechtlich zu verfolgen.

Dabei zeigt die Justiz durchaus anhaltenden Verfolgungseifer – zumindest solange sich die Ermittlungen und Verurteilungen gegen Demonstrant:innen richten. Erst im September 2024, immerhin sieben Jahre nach den massenhaften Protestaktionen gegen das Gipfeltreffen in der damals von Olaf Scholz (SPD) regierten Hansestadt, wurden im „Rondenbarg-Prozess“ erstinstanzliche Urteile gesprochen.

Zwei Demonstrant*innen wurden zu empfindlichen Geldstrafen wegen Landfriedensbruch und Beihilfe zu versuchter Körperverletzung von Polizeibeamten verurteilt.

Ganz anders sieht die Gipfel-Bilanz der Hamburger Justiz aus, wenn es um die – belegbaren – Vorwürfe von massiver Polizeigewalt gegen Demonstrierende geht. Daran hatte auch die Vorsitzende Richterin im „Rondenbarg-Prozess“ keinen Zweifel: „Ich bin sicher, dass es unverhältnismäßige Polizeigewalt gegeben hat. Auch im Rondenbarg“, zitiert die Deutsche Presseagentur Richterin Sonja Boddin anlässlich der Urteilsverkündung.

Zur Erinnerung: Am Morgen des 7. Juli 2017 zogen in Hamburg rund 200 größtenteils vermummte Demonstrant:innen in Richtung Innenstadt und gerieten mit der Polizei aneinander. Dabei kam es zu diversen Knochenbrüchen bei den Demonstrant:innen, nachdem ein Dutzend von ihnen eine etwa drei Meter hohe Mauer hinabstürzte. Oder, wie die Betroffenen es darstellen, hinabgestürzt wurden.

Die Videoaufzeichnung eines polizeilichen Einsatzfahrzeuges dokumentiert, wie ein Beamter das Vorgehen seiner Kolleg:innen kommentiert: „Die haben sie ja schön platt gemacht alle, alter Schwede ey.

[…]

Polizeiintern sind die Lust an der Gewalt und K.s „hoch problematische Dienstauffassung“ bekannt, doch Konsequenzen hatte das bislang keine. Seit April 2024 läuft beim baden-württembergischen Präsidium Einsatz ein Disziplinarverfahren gegen K. Die Prüfung der „sehr umfangreichen Strafakte“ dauere aktuell noch an, teilte ein Polizeisprecher zunächst im September und erneut im Dezember 2024 mit. Im Übrigen, so das Polizeipräsidium Bruchsal, erteile man weder Auskünfte zu Details eines laufenden Disziplinarverfahrens noch zu dessen voraussichtlicher Dauer.

Die Verfahren und Anklagen zum G20-Einsatz der Polizei reißen indes nicht ab: Derweil muss das Oberlandesgericht Hamburg über die Zulassung einer Anklage gegen einen Polizeibeamten entscheiden, gegen den die Staatsanwaltschaft Hamburg im Dezember 2023 – sieben Jahre nach dem G20-Gipfel – Anklage erhoben hat, weil er einem Mann am 7. Juli 2017 am Bismarck-Denkmal in Hamburg während der Proteste massive Hämatome zufügte.

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    4 days ago

    Man kann es nicht überbewerten, wie sehr solche Prügelpolizisten und die nachgelagerte Justiz, die das mitmacht, das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern und der Polizei den Ruf ruinieren. Solche gewaltsuchenden Prügelcops trifft man als Bürger ja nicht nur auf Demos, sondern auch etwa beim Fußball und anderen Gelegenheiten und entsprechende Gewalterfahrungen bleiben und prägen.