Die Berliner Innenverwaltung will vier Personen aus Deutschland ausweisen, die an Aktionen gegen Israel beteiligt waren. Grund sei etwa eine Sicherheitsgefahr. Die vier Betroffenen klagen vor dem Verwaltungsgericht.
Ja genau. Und alles, worum sich die Diskussion hier dreht, ist dieses irgendwie aus deinem Satz.
Das stimmt. Ich habe auch deshalb dieses “irgendwie” geschrieben, da ich selber schlicht nicht weiß, wie das in diesem Fall genau gehandhabt wird. Ich weiß lediglich, dass eine Verhältnismäßigkeit zu den Vorwürfen vorliegen muss, aber nicht, wie diese festgestellt wird. Wenn du da mehr weißt, lass es mich gerne wissen. So fällt es mir halt schwer, eine genauere Aussage/Wertung zu etwas zu treffen, über das man so wenig weiß, darum “irgendwie”.
Ich sehe es intuitiv wie du, dass eine ordentliche Verurteilung eigentlich am Anfang dieses Verfahrens stehen sollte (und Trust me Bro definitiv zu wenig ist!) und kann nur mutmaßen, dass das so eine “Gefahr im Verzug”-Sache ist, derer man sich da bedient hat, weshalb erst mal die Anordnung zu Beginn steht. “Irgendwie die Schuld feststellen” bedeutet in diesem Fall allerdings auch, dass die Betroffenen ja trotzdem die Möglichkeit hatten, sich mit Rechtsmitteln gegen diese Anordnung zu wehren und es nun letztlich “doch noch” zur Klärung der Schuldfrage kommen wird, es also doch kein rechtsfreier Raum ist, dem sie sich da ausgesetzt sehen.
Das stimmt. Ich habe auch deshalb dieses “irgendwie” geschrieben, da ich selber schlicht nicht weiß, wie das in diesem Fall genau gehandhabt wird. Ich weiß lediglich, dass eine Verhältnismäßigkeit zu den Vorwürfen vorliegen muss, aber nicht, wie diese festgestellt wird. Wenn du da mehr weißt, lass es mich gerne wissen. So fällt es mir halt schwer, eine genauere Aussage/Wertung zu etwas zu treffen, über das man so wenig weiß, darum “irgendwie”.
Ich sehe es intuitiv wie du, dass eine ordentliche Verurteilung eigentlich am Anfang dieses Verfahrens stehen sollte (und Trust me Bro definitiv zu wenig ist!) und kann nur mutmaßen, dass das so eine “Gefahr im Verzug”-Sache ist, derer man sich da bedient hat, weshalb erst mal die Anordnung zu Beginn steht. “Irgendwie die Schuld feststellen” bedeutet in diesem Fall allerdings auch, dass die Betroffenen ja trotzdem die Möglichkeit hatten, sich mit Rechtsmitteln gegen diese Anordnung zu wehren und es nun letztlich “doch noch” zur Klärung der Schuldfrage kommen wird, es also doch kein rechtsfreier Raum ist, dem sie sich da ausgesetzt sehen.