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(…) Ein Mann aus Sachsen-Anhalt stritt sich mit seiner Zahnärztin über die Behandlung, wollte gegen sie vorgehen, weil sie ihn falsch behandelt habe. Deswegen verlangte er von ihr eine Kopie seiner Patientenakte. Sie forderte im Gegenzug, dass er die Kosten dafür übernimmt - was er aber ablehnte. Er war der Ansicht, einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Akte gebe es ja nach dem Datenschutzrecht.
Der Mann bekam heute Recht beim EuGH. Der entschied für die gesamte EU: Ja, die Forderung ist durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Patienten dürfen keine Kosten entstehen. Sie haben grundsätzlich ein Recht, eine Kopie ihrer medizinischen Akte zu bekommen.
Sie müssen das auch nicht begründen. Ob sie wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert werden oder ob sie einen Behandlungsfehler vermuten, ist egal. Ärzte können sich nur weigern, wenn das Vorgehen der Patienten rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese etwa wiederholt und exzessiv Einsicht verlangen.
Wir hatten zufällig gerade im persönlichen Umfeld den Fall, dass jemand den Hausarzt wechseln und vorher eine Kopie seiner Patientenakte haben wollte. Neben den Vertröstungen, dass das dauern würde und mehrere Male Termine nicht eingehalten wurden, kam die Ansage, dass es nur einen Auszug als Papierkopie gäbe und die Kopien selbstverständlich Geld kosten würden (1€ pro s/w-Kopie).
Dann gibt es jetzt wohl eine “DSGVO”-Anfrage.
Am Besten noch den DSGVO Horrorbrief hinterher.
Das ist schon horror
Danke, diese Fassung kannte ich noch nicht. Werde mal nachfragen, wie groß der ausgestaute Ärger ist… Zu Halloween wäre der Brief angemessen Ü
Das ist wirklich Horror. https://www.dass-das.de/