Das mit den null Stellplätzen fürs Hotel kann ich mir nicht vorstellen. Es können prinzipiell weniger als für ein Wohnhaus sein, die man dann auch eher ablöst, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass München keine Nachweise für Parkplatzabwicklung bei Hotels verlangt.
Wie und wann entscheidet sich, ob aus dem “Dönerhaus” Wohnraum oder Gewerbefläche wird?
Mir persönlich wäre Wohnraum lieber. Sehen Sie die Wände an (zeigt auf die Bilder in seinem Büro). Das sind alles Projekte der “biermeier bauwerte gmbh”. Zu 98 Prozent Wohnraum. Doch hier gibt es einen Haken.
Nämlich?
Der Parkplatzzwang. Wir müssten für jede Wohnung, die in dem neuen Haus entsteht, je einen Parkplatz nachweisen. Insgesamt wären das 12 bis 15. Und das ginge nur, wenn wir eine Parkgarage in die Tiefe bauen. Auf so enger Grundfläche eine Parkgarage zu bauen, ist aber nicht einfach. Es müsste eine vollautomatische Aufzuganlage für Pkw sein
Zweiter Artikel (liest sich wie Werbung, uch, lokalpresse)
Nun entsteht hier ein modernes Aparthotel mit 30 vollausgestatteten Wohnungen samt Nasszelle, Küchennische und Empfang. So müssen auf dem recht kleinen Grundstück “nur” sieben Parkplätze mit Auto-Aufzug in zwei Tiefgeschossen nachgewiesen werden.
Pro Wohnung ein Stellplatz, beim Hotel ein Stellplatz je 2 Zimmer plus ggf. was für das Restaurant. Auf den ersten Blick können nur für nicht Wohnnutzung Stellplätze abgelöst werden, heißt die 7 können auch geringer als der Bedarf sein.
Es gibt aber auch die Möglichkeit Stellplätze zu reduzieren, wenn man ein Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf feststellt, z.B. durch ÖPNV-Anbindung, Anbieten von Car-Sharing oder Fahrraderschließung, da bräuchte man dann aber ein Verkehrsgutachten, was man sich so einfach sparen kann.
Achtung, hier werden wunderbare Nebelkerzen geworfen:
Die notwendigen Stellplätze sind grundsätzlich auf dem Baugrundstück oder nach Maßgaben des Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO auf einem Grundstück in Nähe des Baugrundstücks herzustellen.
Sprich: Wenn da wirklich ein Parkhaus direkt in der Nähe ist, dann ist es dem Bauherren problemlos möglich, dass er dem Parkhausbetreiber ein paar Stellplätze abkauft und keine Tiefgarage bauen muss.
Gute Idee, aber ich würde anzweifeln, dass das so ohne weiteres möglich ist. Parkhäuser dienen ja auch entweder dem Zweck notwendige Parkplätze nach Satzung herzustellen oder sind anderweitig profitorientiert angelegt, sodass sich da ein Teilverkauf von ein paar Plätzen nicht rechnen wird. Außerdem müsste man wahrscheinlich irgendwie sicherstellen, dass die Plätze für die geplante Nutzungsdauer des Hauses zur Verfügung stehen, was schwierig bis unmöglich sein dürfte.
Das mit den null Stellplätzen fürs Hotel kann ich mir nicht vorstellen. Es können prinzipiell weniger als für ein Wohnhaus sein, die man dann auch eher ablöst, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass München keine Nachweise für Parkplatzabwicklung bei Hotels verlangt.
Du hast recht, er braucht insgesamt 7. Vom Bauherrn (also mit etwas Skepsis) im Interview:
Zweiter Artikel (liest sich wie Werbung, uch, lokalpresse)
Kann man ganz zugänglich in der Stellplatzsatzung nachlesen: https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/926.pdf
Pro Wohnung ein Stellplatz, beim Hotel ein Stellplatz je 2 Zimmer plus ggf. was für das Restaurant. Auf den ersten Blick können nur für nicht Wohnnutzung Stellplätze abgelöst werden, heißt die 7 können auch geringer als der Bedarf sein.
Es gibt aber auch die Möglichkeit Stellplätze zu reduzieren, wenn man ein Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf feststellt, z.B. durch ÖPNV-Anbindung, Anbieten von Car-Sharing oder Fahrraderschließung, da bräuchte man dann aber ein Verkehrsgutachten, was man sich so einfach sparen kann.
Achtung, hier werden wunderbare Nebelkerzen geworfen:
Sprich: Wenn da wirklich ein Parkhaus direkt in der Nähe ist, dann ist es dem Bauherren problemlos möglich, dass er dem Parkhausbetreiber ein paar Stellplätze abkauft und keine Tiefgarage bauen muss.
Gute Idee, aber ich würde anzweifeln, dass das so ohne weiteres möglich ist. Parkhäuser dienen ja auch entweder dem Zweck notwendige Parkplätze nach Satzung herzustellen oder sind anderweitig profitorientiert angelegt, sodass sich da ein Teilverkauf von ein paar Plätzen nicht rechnen wird. Außerdem müsste man wahrscheinlich irgendwie sicherstellen, dass die Plätze für die geplante Nutzungsdauer des Hauses zur Verfügung stehen, was schwierig bis unmöglich sein dürfte.