Demnach soll der Tatverdächtige am 11. März 2023 in seiner Wohnung eine 35-jährige Kollegin mutmaßlich mit K.-o.-Tropfen betäubt und sie auf einer Dating-Plattform zur Vergewaltigung angeboten haben.
Demnach soll der Tatverdächtige am 11. März 2023 in seiner Wohnung eine 35-jährige Kollegin mutmaßlich mit K.-o.-Tropfen betäubt und sie auf einer Dating-Plattform zur Vergewaltigung angeboten haben.
Wow. Da war die Prüfung der charakterlichen Eignung wohl lückenhaft.
Schon wieder ein Einzelfall
Wie soll man denn sowas überhaupt Prüfen? Man kann nur prüfen, ob die Bewerber wissen, was richtig ist. Nicht, ob das dann auch umgesetzt wird.
Sind doch die Standartfragen: