Ich würde das so interpretieren: “X frei” bedeutet immer “ohne X”. Im Fall des Strassenschildes bezieht das Ergänzungsschild auf das darüberstehende Schild, welches wenn alleinstehend unter Anderem “Fahrräder dürfen hier nicht fahren” bedeutet. Mit dem Ergänzungsschild jedoch muss das obere Schild frei von diesem Gebot über Fahrräder interpretiert werden.
Ich würde das so interpretieren: “X frei” bedeutet immer “ohne X”. Im Fall des Strassenschildes bezieht das Ergänzungsschild auf das darüberstehende Schild, welches wenn alleinstehend unter Anderem “Fahrräder dürfen hier nicht fahren” bedeutet. Mit dem Ergänzungsschild jedoch muss das obere Schild frei von diesem Gebot über Fahrräder interpretiert werden.
Korrekte Interpretation. Wer mehr über die korrekte Verwendung von Verkehrsschildern wissen möchte, kann sich auf vzkat.de belesen. Empfehlen kann ich den Artikel: http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm, da wird auch auf das Frei-Zeichen eingegangen.
Aha, also nach München darf keine Kultur?