Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.
Ja. Mach doch. Ich wünsche dir Erfolg.
Ein Downvote von Dirk, der eigentlich nur motzen möchte, und keine Verbesserung seiner eigenen Lage.