Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.
Oder was dagegen tun! Das ist nämlich auch noch eine Option!
Wenn ich mit den Konditionen meines Arbeitgebers nicht einverstanden bin, dann wechsele ich zu einem anderen Arbeitgeber.
Denn DAS ist ebenfalls eine Option.