• NotAnonymousAtAal@feddit.org
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    11
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    21 hours ago

    Wenn wir mal total optimistisch sind und annehmen, dass in absehbarer Zeit tatsächlich doch noch ein Verbotsverfahren passiert und das sogar in einem Verbot mündet:

    Laut Wikipedia “führt [ein Parteiverbot] zu einem sofortigen Mandatsverlust”. Was passiert, wenn die AfD-Abgeordneten kurz vor der Urteilsverkündung alle aus ihrer Partei austreten und ihre Fraktion auflösen? Wir können basierend auf deren bisherigem Verhalten halbwegs sicher sein, dass die sich nicht zu schade dafür wären solche schäbigen Tricks zu nutzen falls die Aussicht auf Erfolg haben.

    • excral@feddit.org
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      16
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      20 hours ago

      Ich hab etwas recherchiert und das hier gefunden: https://www.bundestag.de/resource/blob/992656/e2118ff6af8cbed18227e8e39cec6806/WD-3-003-24-pdf.pdf

      Wird eine Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, verlieren die Abgeordneten ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und die Nachfolger ihre Anwart- schaft, sofern sie dieser Partei oder Teilorganisation in der Zeit zwischen der Antragstellung (§ 43 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) und der Verkündung der Entschei- dung (§ 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) angehört haben.

      Anscheinend reicht es, wenn man irgendwann zwischen Antragstellung und Verkündung des Urteils Mitglied der verbotenen Partei war um das Mandat zu verlieren. Von daher sollten solche schäbigen Tricks nicht möglich sein