• Quittenbrot@feddit.org
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    2 days ago

    Mir geht es nicht um ablenken, sondern ganz im Gegenteil darum, dass wir uns dabei auch auf die jeweiligen Themen konzentrieren, statt alles in einen großen Topf zu werfen. Hier geht es um vier Personen, denen in irgendeiner Form, die keiner von uns Außenstehenden wirklich weiß, die Beteiligung an der gewaltsamen Erstürmung der FU im Herbst vorgeworfen wird. Nicht mehr, nicht weniger.

    Ich kann, wie wohl jeder von uns, nicht beurteilen, was deren Rolle dabei war, dieser Vorfall an sich ist für mich jedoch etwas anderes als ein “Anti-Genozid-Protest”, sondern eine Form von Gewalt, die ich für egal welches Anliegen nicht gutheißen kann - und die ich durchaus auch sanktionieren würde. Insofern finde ich es auch schwierig, wenn unterschwellig der Eindruck erweckt werden soll, sie würden einzig für ihre Ansichten und legtimien Protest hierfür abgeschoben werden. Das sehe ich nicht.

    Und den Weg für diese Fantasien bereiten wir gerade jetzt dadurch dass Menschen unschuldig deportiert werden.

    Die Frage der Schuld/Unschuld ist ja genau der Punkt, an der die ganze Sache jetzt hängen wird. So wie ich das sehe, können die Leute eben nicht einfach nach Lust und Laune abgeschoben werden, sondern die Schuld muss schon irgendwie klar sein. Ich gebe dir ja vollkommen recht, dass hier unser Recht verbesserungswürdig ist, weil offenbar zu Beginn eben keine Verurteilung vorliegen muss. Allerdings wird die Schuldfrage jetzt ja wohl trotzdem gerichtlich geklärt, bis dahin können wir nur spekulieren.

    • kossa@feddit.org
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      2 days ago

      sondern die Schuld muss schon irgendwie klar sein

      Ja genau. Und alles, worum sich die Diskussion hier dreht, ist dieses irgendwie aus deinem Satz.

      In einem funktionierenden Rechtsstaat ist dieses “irgendwie die Schuld feststellen” ein ordentliches Gerichtsverfahren. Nicht ein Verwaltungsakt der Exekutive, die sagt “Trust me Bro”, sondern eben ein Gerichtsverfahren.

      Dass das Gesetz sagt “Trust me Bro” seitens der Exekutive reicht aus, ist ja genau das, was hier die ganze Zeit kritisiert wird. Das ist nicht rechtsstaatlich. Insbesondere, da die anschließenden rechtsstaatlichen Mittel, sich dagegen zu wehren, NACHDEM die Maßnahme durchgeführt wurde, halt in Falle von Abschiebungen auch dumm sind: Wie gut ist denn der Zugang für Betroffene zu einem deutschen Verwaltungsgericht, nachdem sie mit Einreiseverbot für D nach Polen oder in die USA abgeschoben worden sind?

      • Quittenbrot@feddit.org
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        23 hours ago

        Ja genau. Und alles, worum sich die Diskussion hier dreht, ist dieses irgendwie aus deinem Satz.

        Das stimmt. Ich habe auch deshalb dieses “irgendwie” geschrieben, da ich selber schlicht nicht weiß, wie das in diesem Fall genau gehandhabt wird. Ich weiß lediglich, dass eine Verhältnismäßigkeit zu den Vorwürfen vorliegen muss, aber nicht, wie diese festgestellt wird. Wenn du da mehr weißt, lass es mich gerne wissen. So fällt es mir halt schwer, eine genauere Aussage/Wertung zu etwas zu treffen, über das man so wenig weiß, darum “irgendwie”.

        Ich sehe es intuitiv wie du, dass eine ordentliche Verurteilung eigentlich am Anfang dieses Verfahrens stehen sollte (und Trust me Bro definitiv zu wenig ist!) und kann nur mutmaßen, dass das so eine “Gefahr im Verzug”-Sache ist, derer man sich da bedient hat, weshalb erst mal die Anordnung zu Beginn steht. “Irgendwie die Schuld feststellen” bedeutet in diesem Fall allerdings auch, dass die Betroffenen ja trotzdem die Möglichkeit hatten, sich mit Rechtsmitteln gegen diese Anordnung zu wehren und es nun letztlich “doch noch” zur Klärung der Schuldfrage kommen wird, es also doch kein rechtsfreier Raum ist, dem sie sich da ausgesetzt sehen.