Was schätzt ihr, welche Konsequenzen das für diesen Fahrer hat? Hinweis: er hatte keine Zeit, um im Stau zu stehen.

Ich tippe auf samthandschuh-mäßige 300,- € Strafe und einen Monat Fahrverbot.

  • philpo@feddit.org
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    4 days ago

    Hängt von ab. Ganz stark. Zuerst mal stellt sich die Frage ob es für den berühmten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr reicht. Wenn ja, wird die Staatsanwaltschaft ggf. recht scharf reagieren - Taten die offensiv Einsatzkräfte gefährden kommen meist nicht so gut an (außer es sind Rentner). Ansonsten stehen für die Geisterfahrt schon 240€ in Katalog + 1M Fahrverbot, ebenso kann man das Wendemanöver selber noch als Einzeltatbestand für 80€+ 1Punkt sehen. Auch die reine Benutzung von Rettungsgassen kostet 240€, 1M und 2 Punkte. Da es sich hier um einzeln getroffene Entscheidungen handelt die nicht unmittelbar aufeinander folgten (zu mindestens für die beiden teuren Punkte ist das anzunehmen), kann man hier schon für 2x 240€ und v.a. 2M Fahrverbot argumentieren. Ggf. kann man durch die Gefährdung anderer sogar auf 290€ je Tat argumentieren. Ggf. ist auch ein Vorsatz (was eine Verdopplung bedingt) denkbar.

    Die Strafe ist hier nicht das Entscheidende, sondern die Fahrerlaubnisbehörde. Denn: Ganz unabhängig was vor Gericht raus kommt und was am Ende an Tatbeständen hängen bleibt wird es mit Sicherheit für ein Fahrverbot reichen. Und ich würde fast darauf wetten,dass es sich hier nicht um ein unbeschriebenes Blatt handelt. Und dann kommt das Thema Fahreignung ins Spiel. Selbst beim Ersttäter wird ein proaktives Amr eine MPU anordnen und bei sog. Impulskontroll-Verlusttaten kann es extrem schwer sein seine Fahrtauglichkeit erneut zu beweisen - während man dem Trinker relativ sicher nachweisen kann ob er wieder trinkt kann man das hier nicht. Selbst mit einer abgeschlossenen verkehrspsychologischen Therapie (einer echten) und einer umfangreichen verkehrspsychologischen Begutachtung wird kaum eine Fahreignung nachzuweisen sein. Ggf. ist sogar eine dauerhafte Versagung denkbar wenn es eine Vorgeschichte gibt.

    Nur: Das hängt alles davon wie proakiv die jeweilige Behörde handelt. Denn die muss von sich aus tätig werden. Viele tun das. manche nicht - wohin das führt haben wir (ein Referat weiter) ja gerade in Hamburg und vor Weihnachten in Magdeburg gesehen.

    • nicerdicer@feddit.orgOP
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      6 days ago

      da war ich ja nah dran mit meiner Schätzung. Die Strafen sind lächerlich, und das, obwohl diese schon erhöht worden sind. Vor ein paar Jahren (?) waren das glaube ich bloß 20,- €, die man zahlen musste. Trotzdem finde ich: wer in eine Rettungsgasse hineinfährt und dann auch noch wendet, um gegen die Fahrtrichtung wieder rauszufahren, sollte nicht mehr Auto fahren dürfen.

      • kossa@feddit.org
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        6 days ago

        Wenn sich einfach alle so schlau durch die Rettungsgasse vor’m Stau retten würden, dann gäbe es keinen Stau mehr *anDieStirnTipp*

        Ja, ätzend. Würde ja nach Möglichkeit bei solchen Vergehen immer das Auto einziehen ¯\_(ツ)_/¯

    • lord_of_gloom@lemmy.world
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      6 days ago

      Das klingt aber eigentlich fast schon nach:

      Rücksichts­loses Wenden, Rückwärts­fahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung - 3 Punkte, variierende Geldstrafe, Freiheits­strafe bis zu 5 Jahren, Ent­zug der Fahr­er­laub­nis

      • Successful_Try543@feddit.org
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        6 days ago

        “Rücksichtslos” würde ich eher so auslegen, wenn jemand auf der Autobahn im fließenden Verkehr unvermittelt wendet. Ich bin aber kein Experte.